Ähnlichkeitsgesetz

Von Hahnemann gefundenes Prinzip der Auswahl von Arzneimitteln. Jede arzneilich wirkende Substanz ist in der Lage, beim gesunden Menschen im Rahmen einer Arzneimittelprüfung bestimmte Symptome hervorzurufen.
So wird beispielsweise nach der Einnahme von Tollkirschen (Belladonna) der Herzschlag kräftiger, das Gesicht gerötet, die Pupillen geweitet, der Mund trocken etc. Diese Prüfungssymptome werden genau notiert. Ebenso genau werden die Symptome notiert, unter denen ein Patient leidet. Im Prinzip wird nun die Liste von Symptomen, unter denen der Patient leidet verglichen mit den bekannten Listen von Symptomen, die verschiedene Arzneimittel bei gesunden Menschen in Arzneimittelprüfungen hervorgebracht haben.
Das Ähnlichkeitsgesetz besagt, daß das Arzneimittel, welches in der Auflistung seiner Symptome in der größten Ähnlichkeit der Liste von Symptomen des Patienten entspricht, das Arzneimittel ist, das mit naturgesetzlicher Sicherheit eine Heilung bewirken muß – es sei denn, daß bei dem Patienten Heilungshindernisse vorliegen.