Editorial

16.4. 2023

Liebe(r) Leser(in),

vielen Dank für Ihren Besuch-

Soll Deutschland in einen Krieg gegen Russland eintreten?

Auf meiner Web-Site möchte ich natürlich vor allem Inhalte präsentieren, die meiner Kernkompetenz, Homöopathie, Psychiatrie, Psychotherapie, entsprechen.

Der Krieg in der Ukraine überschattet für mich alle anderen Themen.

Führende Politiker, allen voran die Bundestagsabgeordneten Agens Strack-Zimmermann, Roderich Kiesewetter aber auch Friedrich Merz (https://www.youtube.com/shorts/lO-SmVyMRjw ) fordern die Lieferung von Taurus Marschflugkörpern an die Ukraine.

Im Grundgesetz steht:

Art 26 

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

( https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_26.html )

Nun besteht kein Zweifel, dass durch den russischen Angriff auf die Ukraine von einem „friedlichen Zusammenleben der Völker“ keine Rede mehr sein kann. Doch rechtfertigt das einen Kriegseintritt Deutschlands gegen Russland an der Seite der Ukraine?

Nach dem abgehörten Telephonat von Generalleutnant Gerhartz, Brigadegeneral Frank Gräfe sowie den Oberstleutnants Fenske und Florstedt ( z.B. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/hier-ist-das-komplette-geheimgespraech-der-bundeswehr-generaele/ ) steht außer Zweifel, dass der Einsatz von Taurus Marschflugkörpern eine Kriegshandlung gegen Russland ist, die von deutschem Boden aus geleitet werden muss.

Das wäre eine Kriegshandlung von Deutschland gegen Russland.

Kanzler Olaf Scholz hat das Problem leider mehr nur angedeutet, als in aller Schärfe benannt. Sie finden die Äußerung bei Minute 27:25 (https://www.ardmediathek.de/video/caren-miosga/ist-deutschlands-unterstuetzung-fuer-die-ukraine-grenzenlos/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL2NhcmVuLW1pb3NnYS8yMDI0LTA0LTI4XzIxLTQ1LU1FU1o

Zuständig für die Verfolgung von Straftatbeständen gegen das Grundgesetz und gegen das Völkerrecht ist der Generalbundesanwalt. Im April letzten Jahres habe ich den Generalbundesanwalt angeschrieben. Das Anschreiben, die Antwort des Generalbundesanwaltes und ein weiteres Schreiben von mir finden Sie hier

Trotz der bisher erfolgten Waffenlieferungen ist Deutschland im völkerrechtlichen Sinne bisher nicht Konfliktpartei. Genau das würde sich durch Kriegshandlungen, die direkt Deutschland zurechenbar sind ändern.

Durch die Lieferung von Taurus Marschflugkörpern an die Ukraine wird Deutschland Konfliktpartei!

(nicht weil, wie Friedrich Merz im Interview einräumt, der Taurus eine höhere Reichweite hat, sondern weil er ohne logistische Leitung von deutschem Boden aus nicht einzusetzen ist!)

Mit dem Krieg in der Ukraine ist für mich der Zynismus und die kalte Brutalität imperialer Machtpolitik wieder einmal mehr quälend zu Bewusstsein gekommen.

Seit ich die Geschehnisse verfolge, bin ich immer wieder einmal auf den einen oder anderen Beitrag im „Netz“ aufmerksam geworden, der ein differenzierteres Bild von den Zusammenhängen und Hintergründen vermittelt, als mir dies in den Massenmedien zu geschehen scheint. An den letzten Wochenenden habe diese Eindrücke in einem kleinen Aufsatz zusammengefasst. Sie finden den Aufsatz in meiner „Leseecke“

Es mag vergleichsweise banal erscheinen, dennoch, der immer schamlosere staatliche Zugriff auf vertrauliche Patientendaten besorgt mich. Gesundheitsminister Prof. Dr. med. Karl Lauterbach hat die verpflichtende Führung einer elektronischen Patientenakte durchgesetzt. Die Daten sollen auch für private Forschungsprojekte zur Verfügung stehen, es sei denn, der betreffende Widerspricht ausdrücklich. Geplant ist auch, dass die Daten in einem europäischen Gesundheitsdatenraum weitergegeben werden. Eine Datensicherheit gegen kriminelle Hackerangriffe ist praktisch nicht zu gewährleisten. Lesen Sie Näheres in einem „Zeit“ Artikel, den ich in meiner „Leseecke“ hinterlegt habe.

Sie finden dort auch Widerspruchformular zum Download.

Doch nun zur Homöopathie:

Ich möchte Sie auf den Menuepunkt:

Veröffentlichungen„. hinweisen.

Ich habe dort Artikel die ich für verschiedene homöopathische Fachzeitschriften über die homöopathische Behandlung von psychiatrischen Patienten geschrieben habe, als PDF-Dateinen hinterlegt.
Ich hoffe, auch als Laie kann man einen ersten Eindruck davon gewinnen, wie eine homöopathische Behandlung bei psychischen Störungen konkret aussehen kann.

Die Wirksamkeit der Homöopathie wurde ja gerade in letzter Zeit wieder verstärkt diskutiert. Tatsächlich existieren zahlreiche Studien in denen die Wirksamkeit der Homöopathie untersucht worden ist. Einen Überblick über die Studienlage, insbesondere einen Hinweis auf die 2006 qualitativ hochwertige Studie der Universität Bern, finden Sie im „Lexikon“ unter der Stichwort „Wirksamkeit statistisch„.

Es ist nicht alles Gold, was glänzt, und manchmal können Wahrheiten durch Tatsachen scheinbar widerlegt werden- Ein lesenswertes „Zeit Dossier“ zeigt wie das geht. Nicht nur bei der Berichterstattung über die Homöopathie hat man mitunter den Eindruck, dass derartige Methoden eingesetzt werden. Ich habe den meiner Meinung nach höchst lesenswerten Artikel im „Lexikon“ unter dem Stichwort „Presse“ hinterlegt.

Last not least möchte ich Sie einladen in meiner „Leseecke“ ein bisschen zu stöbern. Wir leben in turbulenten Zeiten. Ich habe den einen oder andern Pressartikel dort hinterlegt, der mir ein bisschen Licht ins Chaos zu bringen scheint.

Und dann noch eine kleine Spielerei:
Bach goes east

Über Fragen und Anregungen freue ich mich immer, bitte rufen Sie mich gerne an unter Tel. 089-89 89 25 15 oder, in weniger dringenden Fällen, schreiben Sie mir eine e-mail über das Kontaktformular.

Mit besten Grüßen,

Ihr Stephan Gerke
(Dr. med. Stephan Gerke)