Kosten

Die Kosten für eine homöopathische Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Patienten mit einer privaten Krankenversicherung werden, je nach individueller Vertragsgestaltung mit der Krankenkasse, in der Regel mit einem weitgehendem Anspruch auf Kostenerstattung rechnen können.

Für Patienten die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist es unter Umständen von Vorteil, eine Zusatzversicherung für die Kostenerstattung für ärztliche homöopathische Behandlungen abzuschließen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt gerne der Landesverband Bayern des Deutschen Zentralvereines Homöopathischer Ärzte (DZVHÄ), Frau von Fink-Luer die Sie unter Tel. 089- 44 71 70 86 erreichen. Hinweise zur Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten finden Sie auch auf der Homepage des DZVHÄ.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit den entstehenden Kosten können Sie gerne vor Beginn der Behandlung telefonisch mit mir besprechen.